| Lizenzvereinbarung Vollversion
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Hinweis für den Anwender: Bitte lesen Sie den folgenden
Vertrag sorgfältig durch. Mit der Installation der Software
erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die
Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.
Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht
einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
§1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"),
die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen.
- Dem Anwender werden an der Software Nutzungsrechte eingeräumt.
- Das Computerprogramm entspricht dem heutigen Stand der Technik. Nach dem heutigen
Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Software so herzustellen, daß sie in
allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
- Die Software wird auf diesem Server nur zum Download bereitgestellt.
Die Übertragung dieser Software auf den Computer des Anwenders ist nicht Bestandteil der Lizentvereinbarung.
§2 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer" genannt)
das einfache, nicht ausschließliche Recht, die Software ausschließlich auf einem einzelnen Computersystem und
nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden "Lizenz" genannt), so wie dies im folgenden beschrieben wird:
- Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Personal Computer zur weiteren Installation auf einen PocketPC
zu installieren, und auf einem PocketPC zu installieren und in dessen Arbeitsspeicher zu laden und abzuspielen.
- Der Lizenznehmer darf keine Kopien der Software erstellen, um diese an Dritte weiterzugeben, oder in anderer
Weise diese Software Dritten verfügbar zu machen.
- Der Lizenznehmer darf Sicherheitskopien der Software anfertigen.
§3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren
oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder
das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern
oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen;
- die Software für eine geschäftliche Nutzung an Dritte weiterzugeben, zu vermieten,
zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt
auch für Kopien der Software.
- die Software oder Kopien davon entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Dieses
Softwarepaket darf nicht ohne Erlaubnis des Authors auf
kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CD, Shareware-CD, als
OEM-Versionen) verbreitet werden.
§4 Inhaber von Rechten
- Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht
resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfaßt insbesondere
den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und
Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere
Darstellungsformen innerhalb der Software.
- Der Lizenznehmer erhält nur das Nutzungsrecht an der Software.
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der
Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-
und Verwertungsrechte an der Software vor.
§5 Dauer des Vertrages
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung
der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses
Vertrages verletzt.
- Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf
seinem Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien
der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben,
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.
§6 Gewährleistung
Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt.
§7 Haftung
- Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauches der
Software in Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine
Haftung dafür übernommen, daß die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet
ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem
Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.
- Schadensersatzansprüche gegen den Author sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere
aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglichen
Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
§8 Schadensminderungsobliegenheit
- Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er von den auf seinem
Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel
wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen
seine Schadensminderungsobligenheit. Der Author haftet nicht für infolge dieses Verstoßes
entstandene Schäden.
§9 Schlußbestimmungen
- Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im
wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der
Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers
in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden.
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